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   VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09.KO   

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https://dejure.org/2009,19337
VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09.KO (https://dejure.org/2009,19337)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15.07.2009 - 7 L 704/09.KO (https://dejure.org/2009,19337)
VG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 7 L 704/09.KO (https://dejure.org/2009,19337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch ein zu Wohnzwecken umgebautes Wirtschaftsgebäude (Weinkelterhaus) durch Nichteinhalten der Grundstücksflächen; "Einfügen" eines Vorhabens i.S.v. § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Einflussnahme eines Grundstückseigentümers durch ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Im Rahmen der Situationsgebundenheit spricht gegen die Annahme unzumutbarer Einblicksmöglichkeiten, dass von Antragstellerseite nicht dargetan und auch nicht erkennbar ist, dass von den geplanten Fenstern qualifizierte Einsichtsmöglichkeiten wie von einer Aussichtsplattform in besonders schützenswerte Wohnräume (etwa Schlafzimmer) eröffnet würden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 10 A 2795/05

    Wann ist Schließung einer Baulücke rücksichtslos?

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Denn Fenster in Grenzwänden können unter bestimmten Voraussetzungen durch eine grenzständige Wand auf den Nachbargrundstück zugemauert werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 1 B 11792/03.OVG - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2008 - 10 A 2795/05 -, nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2001 - 1 B 12099/00

    Kein nachbarschaftsrechtlicher Schutz der Aussicht

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Denn ein Grundstückseigentümer kann nicht durch die Art und Weise der Ausführung seines eigenen Bauwerks Einfluss auf die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 1 B 12099/00.OVG -).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Dies folgt schon daraus, dass das Vorhaben der Beigeladenen die Abstandsflächenvorschriften einhält (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 29. Mai 2002 - 8 A 10675/02.OVG -, und 18. Juli 2008 - 1 B 10599/08.OVG -), die sich als landesrechtliche Konkretisierung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebots darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215/96 -, nach juris).
  • OVG Saarland, 31.03.2006 - 2 W 38/05

    Aussetzungsantrag eines Nachbarn - Bauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich -

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Mit anderen Worten bestehen keine gewichtigen Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der bewussten Baugenehmigung, die es trotz der Regelung in § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigen könnten, die Umsetzung der Baugenehmigung zu hindern (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2006 - 2 W 38/05 -, nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 8 B 10320/04

    Baurecht; Nachbar; Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme;

    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Gegen eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Einsichtsmöglichkeiten spricht sodann die Überlegung, dass die Frage der Unzumutbarkeit kein Abstraktum ist, sondern anhand der Situation vor Ort zu prüfen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2001 - 8 B 10576/01
    Auszug aus VG Koblenz, 15.07.2009 - 7 L 704/09
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass nach den vorgelegten Plänen die Masse des vorhandenen Mauer- und Dachwerks weiter genutzt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 B 10576/01.OVG -, nach ESRiA).
  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
    Nach dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist eine Veränderung der äußeren Gestalt sogar nur dann unwesentlich, wenn die Außenmauern in ihrer bisherigen Höhe unverändert erhalten bleiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 B 10576/01 -, S. 5; so auch VG Koblenz, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 7 L 704/09.KO -, Rn. 13, juris).
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